Erbschaftssteuer
Erbschaftssteuer - Dummensteuer?
Die Erbschafts- und Schenkungssteuer wird für den Fiskus auch in den nächsten Jahren ein Quell nicht versiegender Einnahmen sein. Es werden Vermögen aus der Gründer- und Nachkriegsgeneration in Höhe vieler Milliarden auf die nächste Generation übertragen und versteuert.
Die Erbschafts- und Schenkungssteuer wird vielfach auch als Dummensteuer bezeichnet. Dies deshalb, weil sie sich in den meisten Fällen durch ganz legale Gestaltungen ganz oder weitgehend vermeiden lässt.
Allerdings ist hierfür eine sehr präzise Planung und Umsetzung der Planung erforderlich.
Wichtig ist vor allem auch eine vollständige Erfassung des jeweiligen Vermögens der Ehepartner. Hier spielen - gerade auch bei Immobilienvermögen - immer stärker auch Bewertungsfragen eine Rolle, wobei die Spielräume durch die durch das Bundesverfassungsgericht erzwungenen neuen Bewertungsregelungen allerdings deutlich geringer geworden sind.
Ferner ist zu klären, welche Personen nach dem Gesetz Erben würden und es ist zu klären, ob diese Rechtsfolge auch tatsächlich gewollt ist. Wenn dies nicht der Fall ist, ist zu klären, wie weit die Gestaltungsmöglichkeiten gehen, wo unabänderliche Pflichtteilsansprüche bestehen und wo eine Abgleichung der letztwilligen Verfügungen mit etwaigen gesellschaftsrechtlichen Regelungen erforderlich ist.
Die häufig bereits zu Anfang gestellte Frage, wie Erbschaftssteuer in maximaler Höhe gespart werden könne, ist dann ganz zum Schluss durch einen Steuerfachmann, im Zweifel den eigenen Steuerberater, zu klären. Eine unnötig hohe Steuerbelastung über mehrere Generationen kann dann der Anlass dazu sein, zu überprüfen, ob nicht der gewollte Erfolg auch auf andere, steuerlich günstigere, Weise erreicht werden kann.
Die Einschaltung eines Spezialisten, der in ein Netzwerk weiterer spezialisierter Berater eingebunden ist, kann dafür sorgen, dass Sie Ihre Vorstellungen von Ihrer Unternehmens- und Vermögensnachfolge umsetzen und darüber hinaus auch den Griff des Finanzamtes in den Nachlass vermeiden können.
Ansprechpartner
Axel Schobinger
Fachanwalt für Erbrecht
Wirtschaftsmediator (CfM)
E-Mail schreiben
Telefon: 07031 / 817 49-52
Telefax: 07031 / 817 49-99
Herrenberger Straße 14
71032 Böblingen
