Unsere Fachbereiche

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  • Arbeitsgerichtsverfahren
  • Arbeitnehmerüberlassung
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  • Arbeitsvertrag
  • Aufhebungsvereinbarung
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  • Einstellung, Bewerbung
  • Extremsituationen im Berufsleben (Mobbing, Stalking, sexuelle Belästigung)
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  • Annahme der Erbschaft
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  • Auslandsvermögen
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  • Berliner Testament
  • Betreuungsverfügung
  • Bindung an Testament / Erbvertrag
  • Doppelbesteuerung
  • Ehegattentestament
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  • Erbfolge
  • Erbschein
  • Erbvertrag
  • Erbschaftssteuer
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  • Geschiedenentestament
  • Gesetzliche Erbfolge
  • Generalvollmacht
  • Grundbesitzwert
  • Grundstücksbewertung
  • Grundstücksschenkung
  • Güterstandsschaukel
  • Herausgabevermächtnis
  • Immobilie im Nachlass
  • Immobilienbewertung
  • Inventar
  • Jastrowsche Klausel
  • Kosten im Erbrecht
  • Lebensversicherung
  • Minderjährige Erben
  • Miterbe
  • Nacherbe
  • Nachlass
  • Nachlassverzeichnis
  • Nichteheliche Kinder
  • Nießbrauch
  • Öffentlilches Testament
  • Patchwork-Familie
  • Patientenverfügung
  • Pflegevertrag
  • Pflegeleistung
  • Pflichtteil
  • Pflichtteilsergänzung
  • Postmortale Vollmacht
  • Quote / Erbquote
  • Reinnachlass
  • Reparatur von Testamenten
  • Scheidung und Erbe
  • Schenkung
  • Schwarzgeld
  • Schweiz
  • Sozialhilferegress
  • Surrogation
  • Supervermächtnis
  • taktische Ausschlagung
  • Teilungsanordnung
  • Testament
  • Testamentsvollstrecker
  • Transmortale Vollmacht
  • Unternehmertestament
  • Unternehmervollmacht
  • Verfügung von Todes wegen
  • Vermächtnis und Erbe
  • Vermögensübergabe
  • Vorausvermächtnis
  • Vorerbe
  • Vorsorgevollmacht
  • Vorweggenommene Erbfolge
  • Wahlvermächtnis
  • Widerruf Testament
  • Wohnungsrecht
  • Zehnjahresfrist
  • Zugewinn
  • Zugewinngemeinschaft
  • Zusatzpflichtteil
  • Zuwendungsverzicht
  • Zweckvermächtnis
  • Trennung
  • Scheidung
  • elterliche Sorge, Umgang
  • Ehegattenunterhalt
  • Kindesunterhalt
  • Familienunterhalt
  • Ehevertrag
  • Scheidungsfolgenvereinbarung
  • Versorgungsausgleich
  • Zugewinn
  • Vermögensauseinandersetzung
  • Mediation
  • Konfliktberatung
  • Nichteheliche Lebensgemeinschaft
  • Erbe und Steuer in Ehe und Familie
IMMOBILIEN IN DEUTSCHLAND UND IN SPANIEN
Immobilien in Deutschland

Wir kümmern uns um Ihre Immobilen bei

  • Kauf oder Verkauf
  • Vermietung und Verpachtung
  • Verwaltung und Bewirtschaftung
  • Bewertung zu Verkehrswert und Grundbesitzwert
  • Besteuerung bei Verschenken und Vererben
  • …u.v.a. mehr

Fragen Sie uns – wir haben für Sie die richtigen Antworten.

ALLES RUND UM IHRE IMMOBILIE IN SPANIEN

Wir übernehmen für Sie die Übertragung von spanischen Immobilien und die Abwicklung von spanischen Immobiliengeschäften.

  • Mit Hilfe unserer Kooperationspartner können Sie Rechtsgeschäfte wie Erbschaftsannahmeerklärungen, Kaufverträge oder Schenkungen über in Spanien gelegene Immobilien von deutschen Notaren beurkunden lassen.

  • Mit unserer Hilfe erhalten Sie die für die örtliche, grundbuchamtliche Eintragung notwendigen, beglaubigten Übersetzungen in die spanische Sprache.
  • Im Gegensatz zum deutschen Recht hat die spanische grundbuchamtliche Eintragung keinen konstitutiven, sondern lediglich deklaratorischen Charakter.
    Die Übertragung von Immobilien in Spanien erfolgt also alleine durch die notarielle Urkunde über das jeweilige Rechtsgeschäft.

  • Das spanische Grundbuchamt ist deshalb in der Regel dazu bereit, Immobilienübertragungen durch im Ausland durchgeführte Beurkundungen im Grundbuch einzutragen, wenn diese gewisse, in Spanien geltende, Formalitäten berücksichtigen.

  • Die unter Mitwirkung unserer Kanzlei für spanische Immobilien angefertigten, notariellen Urkunden sind in Spanien unmittelbar eintragungsfähig und bedürfen keiner weiteren, von einem spanischen Notar durchgeführten, Beurkundung.
    Dies spart für Sie viel Zeit und Geld gegenüber einer Abwicklung in Spanien.

    Gerne beraten wir Sie und beantworten Ihre diesbezüglichen Fragen.

Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Probleme rund um’s Thema Mieten und Vermieten

  • Wohnraummietrecht
  • Gewerberaummietrecht
  • Pachtrecht
  • Mieterauswahl und Abschluss eines Mietvertrages
  • Wohnungsübergabe
  • Kaution
  • Betriebskostenabrechnung
  • Mietminderung
  • Kündigung
  • Räumungsklage
  • Zwangsräumung

Handeln Sie rechtzeitig. Wir helfen Ihnen dabei!

  • Akteneinsicht
  • Anklage
  • Anstiftung
  • Aussage
  • Aussageverweigerung
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  • Verdacht
  • Vereidigung
  • Verjährung
  • Verteidigung
  • Verwertungsverbot
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Der Erbfall:

Der Tod eines nahen Angehörigen ist für jeden eine traumatische Erfahrung.

Auch wenn wir aufgrund schwerer Krankheit mit dem Ableben gerechnet hatten, kommt der Tod für uns doch immer plötzlich und hinterlässt Trauer und Hilflosigkeit.
Viele Dinge müssen im Zusammenhang mit der Beerdigung erledigt werden; Behördengänge, Schreiben an Versicherungen etc. lassen kaum Luft um zu verschnaufen und in Ruhe zu trauern. Und oft lässt der Erbschein lange auf sich warten und man ist deshalb in seinen Handlungsmöglichkeiten eingeschränkt.

Meist muss kurzfristig entschieden werden,ob man das Erbe antreten will oder ob man sei – evtl. gegen eine Abfindung – auschlagen soll, zB. um ein missglücktes (oft ein Berliner) Testament zu reparieren und verheerende Folgen, zB. bei der Erbschaftsteuer, zu vermeiden.
Hier bin ich als Fachmann und Spezialist im Erbrecht gefragt; ich kann in kürzester Zeit die Rechtslage beurteilen und die richtigen Handlungsanweisungen geben – oder auch nur Sie und Ihre Angehörigen beruhigen.

Vorsorge – zu Lebzeiten und für den Todesfall:

Wer den Angehörigen für den Fall schwerer Krankheit, eines schweren Unfalles oder auch für die Situation des nahen Todes und für die Zeit danach gewisse Hilfestellungen geben will, sollte sich über die Möglichkeiten vorsorgender Verfügungen beraten lassen.

Ich werde mit Ihnen überlegen, ob solche vorsorgenden Verfügungen als Begleiter einer Vorsorgevollmacht oder zusätzlich als Betreuungsverfügung oder gar als Patientenverfügung getroffen werden sollen und welche Form und auch welchen Inhalt sie in Ihrem ganz speziellen Fall haben sollten.  Auch Regelungen einer vorweggenommenen Erbfolge, ein den Partner absicherndes Ehegattentestament oder steuermindernde und steuervermeidende, vor allem aber klare testamentarische Regelungen sind für mich Bestandteile einer guten und streitvermeidenden Vorsorge.

Als Spezialist und Fachanwalt für Erbrecht erteile ich Ihnen schnelle, zuverlässige und kompetente Auskunft zu allen Fragen rund um das Erben, Vererben und die Vorsorge. Als ausgebildeter Mediator habe ich außerdem häufig die Möglichkeit, sich anbahnenden Streit zwischen den an einem Erbfall Beteiligten bereits im Ansatz zuersticken.

Und schließlich spreche ich auch Ihre Sprache. Sie werden sehen:

Wir verstehen uns.

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