• Was passiert, wenn Ihnen als Unternehmer, Geschäftsinhaber, Firmeninhaber und Arbeitgeber etwas passiert?
  • Wir beraten Sie gerne rund um Fragen der Unternehmensnachfolge und Notfallplanungen
  • Wir erstellen Ihnen ein Unternehmertestament, das auf Sie und Ihr Unternehmen passt
  • Wir geben Ihnen praxisnahe Entscheidungshilfen und Handlungsmöglichkeiten an die Hand

Hier finden Sie wichtige Downloads:

Kennen Sie das?

  • Sie müssen eine rechtlich relevante Entscheidung für Ihr Unternehmen treffen
  • Ihr Chef erwartet von Ihnen eine rasche und rechtlich richtige Enscheidung
  • Sie sind sich nicht ganz sicher, ob Ihre Rechtsauffassung richtig ist und wollen sich kurz vergewissern, ob Sie richtig ticken
  • Sie haben gerüchteweise gehört, dass sich ein Gesetz oder die Rechtsprechung zu einem Ihrer aktuellen Probleme geändert haben sollen, sind sich aber nicht ganz sicher, ob das stimmt

Was tun Sie normalerweise?

Sie rufen einen Anwalt oder Steuerberater an; statt der gewünschten kurzen Antwort zu Ihrem Problem erhalten Sie

  • die Auskunft, das könne man ohne Prüfung sämtlicher Unterlagen nicht beantworten; Sie mögen diese hereinfaxen
  • dies bedürfe einer aufwändigen Recherche und man könne Ihnen in ein paar Tagen eine Antwort zukommen lassen
  • aus Haftungsgründen sei man nicht bereit, am Telefon in einer so komplexen Sache eine rechtliche Auskunft zu erteilen
  • einen Terminsvorschlag für nächste Woche und die Aufforderung, zu dem Termin alle Ihre Unterlagen mitzubringen

Hintergrund für diese auf Seiten Ihrer Berater weit verbreitete Zurückhaltung bei der Erteilung telefonischer Auskünfte ist nicht etwa der Wunsch Ihres Anwaltes oder Steuerberaters, Sie in die Kanzlei zu bekommen, um höhere Honorare von Ihnen kassieren zu können. Vielmehr haben Ihre Berater das Problem, dass sie – im Gegensatz zu den meisten anderen Beratungsberufen – für jede falsche Beratung haften, gleichgültig, ob Sie ihnen die Gelegenheit zur gründlichen Analyse oder Prüfung des Sachverhaltes und der Rechtslage gegeben hatten oder nicht.

Selbstverständlich sind erfahrene Berater in der Regel dazu in der Lage, nach kurzer Sachverhaltsschilderung Ihnen aus der Hüfte heraus die meisten Ihrer juristischen Fragen mehr oder weniger umfassend, meist aber im Großen und Ganzen zutreffend, zu beantworten.

Die wirtschaftlichen Entscheidungen haben ohnehin Sie ganz alleine zu treffen und zu verantworten. Und in der Regel ist Ihre Hauptbeschäftigung auch nicht die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber Ihrem Anwalt, sondern das Betreiben Ihres Hauptgeschäftes.
Wenn Sie also dazu bereit wären, für die schnelle telefonische Auskunft auch gelegentliche Fehler Ihres Anwalts aufgrund leichter Fahrlässigkeit in Kauf zu nehmen, ohne ihm an den Kragen gehen zu wolllen, dann wäre der Anwalt sicher auch zu telefonischer Auskunft eher bereit.

Von diesem Gedanken haben wir uns bei der von uns eingerichteten „Anwaltshotline für Unternehmer“ leiten lassen, nachdem wir in geringerem Umfang schon mit Beratungsverträgen mit gewerblichen Mandanten auf dieser Basis gute Erfahrungen gemacht haben.

Wie geht das?

  • Sie schließen für sich oder Ihren Handwerksbetrieb, Ihren Dienstleistungsbetrieb, Ihr Unternehmen einen Rahmenvertrag mit uns ab, wonach Sie dazu berechtigt sind, jederzeit unseren anwaltlichen Rat telefonisch in Anspruch zu nehmen
  • Wir vereinbaren für diese Tätigkeit eine Zeitvergütung, die auf der Grundlage unserer Tätigkeit anfällt und nach dem von uns erfassten Zeitaufwand vierteljährlich oder halbjährlich abgerechnet wird
  • Sie stellen uns wegen der og. Risiken dieser Vorgehensweise von jeglicher Haftung außer wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit frei
  • Beide Seiten können diese Rahmenvereinbarung jederzeit ohne weitere Begründung schriftlich kündigen; danach bestehen für beide Seiten keinerlei Verpflichtungen mehr

Haben Sie Interesse?

Dann setzen Sie sich am besten mit unserem geschäftsführenden Seniorpartner, Herrn Rechtsanwalt Axel Schobinger, telefonisch (07031/81749-62) oder persönlich in Verbindung.